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In 2 Minuten angefragt: Angebot für Ihre WEG.

Den Wechsel-Fahrplan mit Terminen sehen Sie sofort. Unser Angebot erhalten Sie 5 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen. In welcher Rolle fragen Sie an?

  • WEG-Verwaltung ab 20 Einheiten in Berlin und Brandenburg
  • ETV-fertiger Verwalterwechsel: Festpreis je Einheit, Laufzeit und Vergütung auf Seite 1 des Angebots
  • Ein Ansprechpartner für Beirat und Eigentümer

Lieber direkt sprechen? +49 30 467 268 110, Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr.

Yetkin HepaydinliErkin Hepaydinli

Sie sprechen direkt mit der Geschäftsführung:
Yetkin und Erkin Hepaydinli

+49 30 467 268 110

Unser Angebot für Beiräte

ETV-fertiger Verwalterwechsel.

Angebot in 5 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen. Für Gemeinschaften ab 20 Einheiten in Berlin.

Ihre Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit abberufen. Per Beschluss, ohne Grund. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach.

Zur Anfrage

Was Sie bekommen

Unser Angebot im Format eines Vergleichsangebots, mit Laufzeit, Vergütung und Leistungen auf der ersten Seite, geeignet zum Versand mit der Einladung. Dazu Musterbeschlüsse für die Bestellung, den Verwaltervertrag und die Abberufung ohne Grund nach § 26 Abs. 3 WEG sowie unser Übergabeplan. Auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung vor, persönlich oder per Video, wenn die Gemeinschaft das zulässt.

Die Musterbeschlüsse sind Vorlagen ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Ob ein wichtiger Grund vorliegt oder Ansprüche gegen den bisherigen Verwalter bestehen, klärt der Anwalt der Gemeinschaft.

Gut zu wissen

Für die Neuwahl braucht die Versammlung in der Regel mehrere Angebote, die mit der Einladung verschickt werden. Diese holt Ihr Beirat ein; unser Angebot ist eines davon. Die Einladung mit Tagesordnung verschickt der bisherige Verwalter. Steht der Wechsel nicht auf der Tagesordnung, können mehr als ein Viertel der Eigentümer ihn in Textform verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG).

Unsere Zusagen im Verwaltervertrag

  • Im ersten Jahr kann Ihre Gemeinschaft den Vertrag mit uns zusätzlich zu jedem Quartalsende beenden.

  • Keine Übernahmepauschale und auch keine Gebühr für Einrichtung oder Datenübernahme.

Die Zusagen gelten, sobald die Gemeinschaft unseren Verwaltervertrag beschlossen hat.

Die Eigentümerversammlung entscheidet per Beschluss. Nach Ihrer Bestellung übernehmen wir die Übergabe vom bisherigen Verwalter.

Ihre Unterlagen für das Angebot

Teilungserklärung, Gesamtabrechnung und Wirtschaftsplan ohne Einzelabrechnungen, letztes Protokoll, Zahl der Einheiten.

Was der Fahrplan abbildet

Vier Fristen, die beim Verwalterwechsel zählen.

Die Eigentümerversammlung beschließt über Abberufung und Bestellung des Verwalters. Für die Einberufung gilt eine Frist von mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden; ein Vertrag mit ihm endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Dazwischen liegen Übergabe der Verwaltungsunterlagen, Beschluss-Sammlung und Konten sowie der Stichtag, ab dem die neue Verwaltung arbeitet. Wie das im Einzelnen läuft, steht auf der Seite WEG-Verwaltung und im Beitrag Hausverwaltung wechseln.

Fragen zum Angebot.

Was passiert nach der Anfrage?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit Rückfragen und einem Terminvorschlag für ein Gespräch, auf Wunsch mit dem Beirat. Unser Angebot erhalten Sie 5 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen (Teilungserklärung, Gesamtabrechnung und Wirtschaftsplan ohne Einzelabrechnungen, letztes Protokoll, Zahl der Einheiten), als Festpreis je Einheit und Monat, mit Laufzeit, Vergütung und Leistungen auf der ersten Seite.

Kann eine WEG den Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit abberufen werden, ein Vertrag mit ihm endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Die Abberufung und die Bestellung eines neuen Verwalters beschließt die Eigentümerversammlung.

Wie viel Vorlauf braucht die Versammlung?

Die Frist der Einberufung soll mindestens drei Wochen betragen (§ 24 Abs. 4 WEG), außer in Fällen besonderer Dringlichkeit. Der Fahrplan auf dieser Seite rechnet damit.

Ab welcher Größe übernehmen Sie eine WEG?

Ab 20 Einheiten. Kleinere Gemeinschaften auf Anfrage, das sagen wir Ihnen offen im ersten Gespräch.

Ist der Fahrplan eine Rechtsberatung?

Nein. Er ordnet die gesetzlichen Fristen zeitlich ein und ersetzt weder die Prüfung Ihres Verwaltervertrags noch eine Rechtsberatung. Fragen des Einzelfalls, etwa ob ein wichtiger Grund vorliegt, klärt der Anwalt der Gemeinschaft.