
Hausverwaltung Potsdam
Hausverwaltung für Potsdam und Umland.
Miet- und Gewerbeverwaltung für Wohn- und Geschäftshäuser in der Landeshauptstadt und im Brandenburger Umland, für Häuser und Bestände ab 20 Einheiten oder 500 m² Gewerbe.
Potsdam verwalten heißt Brandenburger Recht anwenden.
Potsdam ist Landeshauptstadt von Brandenburg. Für Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Denkmalschutz gelten hier Brandenburger Verordnungen und Gesetze, nicht die Berliner. Wer Bestände in beiden Ländern hält, braucht eine Verwaltung, die beide Regelwerke kennt.
Die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin wurden 1990 in die Welterbeliste der UNESCO eingeschrieben und 1992 und 1999 erweitert. Das Stadtbild ist entsprechend von historischer Bausubstanz geprägt. Für Eigentümer bedeutet das: Bei vielen Häusern sind vor Instandsetzungen, Fassadenarbeiten, Fenstertausch oder einem Dachausbau denkmalrechtliche Fragen zu klären. Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz müssen Verfügungsberechtigte Denkmale im Rahmen des Zumutbaren erhalten (§ 7 BbgDSchG), und Veränderungen an einem Denkmal oder in seiner Umgebung bedürfen einer Erlaubnis (§ 9 BbgDSchG). Für erforderliche Baumaßnahmen an einem Baudenkmal sind erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG möglich; die Bescheinigung dafür stellt die Denkmalschutzbehörde aus (§ 22 Abs. 2 BbgDSchG).
Auch das Mietrecht hat in Potsdam eine eigene Grundlage. Die Landesregierung hat am 03.12.2025 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung und eine Kappungsgrenzenverordnung erlassen. Beide nennen die Landeshauptstadt Potsdam. Die Mietpreisbremse gilt danach vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029, die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030. Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Mietspiegel der Landeshauptstadt, den die Stadt nach eigenen Angaben gemäß § 558d BGB alle zwei Jahre an die Marktentwicklung anpasst; aktuell ist der Mietspiegel 2026.
Beide Verordnungen erfassen neben Potsdam weitere Gemeinden im Berliner Umland, etwa Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel) und Nuthetal im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Bestände in Potsdam betreuen wir aus unserem Berliner Büro und kommen für Begehungen, Übergaben und Termine mit Handwerkern vor Ort.
Für diese Objekte.
Ob Altbau in der Innenstadt, Wohnanlage oder Geschäftshaus: Jedes Objekt hat eigene Mietverträge, Fristen und technische Pflichten.
Wohnportfolios
Mehrere Mehrfamilienhäuser in Potsdam und im Umland, gemeinsam verwaltet und in einem Reporting zusammengeführt, auch zusammen mit Beständen in Berlin.
Altbau und Denkmal
Gründerzeit- und Vorkriegsbauten, einzelne Baudenkmale und Häuser in geschützten Ensembles, bei denen Instandhaltung und Umbau mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind.
Wohnanlagen und Neubau
Wohnanlagen aus verschiedenen Jahrzehnten sowie Neubauten, die wir ab Fertigstellung übernehmen, einschließlich Erstvermietung und Gewährleistungsverfolgung.
Gewerbe und Mixed-Use
Läden, Praxen, Büros und Gastronomie im Erdgeschoss oder als eigenständige Objekte, ab 500 m² Gewerbefläche.
Leistungen
Was wir in Potsdam übernehmen.
Mietverwaltung
Sollstellung, Mieteingang, Mahnwesen, Mieterkommunikation und Betriebskostenabrechnung je Haus, mit einem Bericht über Soll, Ist und Rückstände.
Leistungen im ÜberblickMietpreisbremse und Kappungsgrenze in Potsdam
Potsdam gehört zu den Gemeinden der Brandenburger Mietpreisbegrenzungsverordnung (01.01.2026 bis 31.12.2029) und der Kappungsgrenzenverordnung mit 15 Prozent (01.01.2026 bis 31.12.2030). Wir prüfen Neuvermietungen und Mieterhöhungen anhand des Potsdamer Mietspiegels.
Mietpreisbremse erklärtDenkmalschutz und Welterbe
Arbeiten an einem Denkmal und Veränderungen in seiner Umgebung sind nach § 9 BbgDSchG erlaubnispflichtig. Wir klären das vor jeder Beauftragung und sammeln die Unterlagen für eine Steuerbescheinigung nach § 7i EStG.
Heizungsrecht und WärmeplanGewerbeflächen
Läden, Praxen und Büros mit eigenen Laufzeiten, Optionen und Wertsicherungsklauseln. Wir überwachen Fristen und Indexanpassungen.
GewerbeverwaltungVerwalterwechsel
Übernahme zum festen Stichtag: Unterlagen, Kautionen, Konten, Versorger und Mieterinformation. Den Ablauf beschreiben wir im Leitfaden.
Hausverwaltung wechselnKosten und Angebot
Sie erhalten ein Angebot nach Bestand mit Leistungsverzeichnis. Wie Verwaltungskosten kalkuliert werden und was im Vertrag stehen sollte, erklären wir im Ratgeber.
Was kostet eine Hausverwaltung?Ratgeber
Aus der Verwaltungspraxis.

Mietpreisbremse Berlin: Was Vermieter bei der Neuvermietung beachten müssen
In Berlin gilt die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet bis zum 31.12.2029. Wie die zulässige Miete berechnet wird, welche Ausnahmen es gibt, welche Auskunft Sie vor Vertragsschluss geben müssen und was bei einem Verstoß droht.

Was kostet eine Hausverwaltung? Kostenmodelle, Preisfaktoren und Vertrag
Wie Hausverwaltungen abrechnen, was in der Grundvergütung steckt und was extra kostet, wovon der Preis abhängt, worauf Sie im Verwaltervertrag achten und ob Verwaltungskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Verwalterwechsel bei größeren Beständen: Was vorher geklärt sein muss
Die meisten Eigentümer wechseln zu spät, weil eine Kündigungsfrist verstrichen ist, die niemand im Kalender hatte. Wie ein Wechsel bei Portfolios ab 100 Einheiten geplant wird, welche Unterlagen der Altverwalter herausgeben muss und wo Übernahmen scheitern.
Häufige Fragen
Verwalten Sie Häuser in Potsdam?
Ja. Wir verwalten Mehrfamilienhäuser und Wohnportfolios ab 20 Einheiten sowie Gewerbeobjekte ab 500 m² Gewerbefläche in Berlin, Brandenburg und bundesweit, also auch in Potsdam und im Umland. Unser Büro liegt in der Kantstraße 154a in Berlin; Begehungen und Termine in Potsdam nehmen wir vor Ort wahr.
Gilt in Potsdam die Mietpreisbremse?
Ja. Die Brandenburger Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 03.12.2025 nennt die Landeshauptstadt Potsdam als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d BGB). Einzelheiten im Ratgeber Mietpreisbremse.
Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Potsdam?
Nach der Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung vom 03.12.2025 darf die Miete in Potsdam bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen. Die Verordnung gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030.
Was ist bei denkmalgeschützten Häusern zu beachten?
Eigentümer müssen Denkmale im Rahmen des Zumutbaren erhalten (§ 7 BbgDSchG). Instandsetzungen, Veränderungen an Substanz oder Erscheinungsbild, Nutzungsänderungen und Veränderungen in der Umgebung eines Denkmals bedürfen einer Erlaubnis (§ 9 BbgDSchG). Der Schutz hängt nicht davon ab, ob das Haus bereits in der Denkmalliste eingetragen ist (§ 3 BbgDSchG).
Was kostet die Hausverwaltung?
Sie erhalten ein individuelles Angebot nach Bestand, Aufwand und Leistungsumfang. Pauschale Preise nennen wir nicht. Wovon der Preis abhängt, lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung?.
Verkaufen oder vermieten Sie auch Objekte in Potsdam?
Ja, über unsere Schwestergesellschaft HEPA Immobilien GmbH. Mehr unter Immobilienmakler Potsdam.
Angebot anfordern.
Nennen Sie kurz Zahl der Einheiten, Gewerbefläche und Lage. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.


Sie sprechen direkt mit der Geschäftsführung:
Yetkin und Erkin Hepaydinli
Bestand in Potsdam und Berlin?
Wir verwalten in ganz Berlin, in Brandenburg und bundesweit, auf Wunsch in einem gemeinsamen Reporting.